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Neues Darlehen für Immobilienbesitzer ab 60, für das in der tilgungsfreien Variante zunächst nur Zinsraten gezahlt werden müssen. Bundesweite Anfragen: Jens Schmidt, Tel. 0421-83673100
Ein neuartiges Darlehensmodell bietet Immobilienbesitzern ab 60 die Möglichkeit, günstig an Geld zu kommen. Die Darlehensnehmer bleiben dabei Eigentümer ihrer Immobilie. An den Darlehensvertrag sind keine weiteren Vertragsabschlüsse gekoppelt.
Jens Schmidt (52), Hauptvertreter der Allianz, ist Ansprechpartner für bundesweite Kreditanfragen. Er und sein Team bestätigen den enormen Bedarf. Unverbindliche Anfragen von Interessenten aus ganz Deutschland beantwortet er am liebsten telefonisch unter der Telefonnummer 0421-83673100 oder per E-Mail unter jens.schmidt@allianz.de
Als Darlehensnehmer kommen nur Personen in Frage, die mindestens sechzig Jahre alt sind. Somit können sogar Senioren, die bereits 70, 80 Jahre oder älter sind, ein Darlehen erhalten. Bei Verheirateten muss lediglich ein Darlehensnehmer das Lebensalter von 60 erreicht haben.
Voraussetzung zur Darlehensgewährung ist, dass der oder die Darlehensnehmer eine selbst bewohnte Immobilie in Deutschland besitzen. Das kann ein Haus oder eine Eigentumswohnung mit eigenem Grundbuch sein. Die Immobilie selbst muss schuldenfrei sein.
Dieses neue Darlehensangebot kommt auch Alleinstehende in Frage. Eheleute werden immer zusammen als Darlehensnehmer betrachtet.
An die Liquidität der Darlehensnehmer werden keine hohen Anforderungen gestellt: Alleinstehende sollten mindestens 1.000 Euro monatlich, Verheiratete jeweils rund 700 Euro an monatlichen Renteneinkünften aus der Deutschen Rentenversicherung nachweisen können. Zur Ermittlung zukünftiger Einkünfte kann auch eine zu erwartende Witwenrente bzw. Witwerrente herangezogen werden.
Sind die Renteneinnahmen geringer, muss der Kapitaldienst anderweitig dargestellt werden. Hier können auch Miteinnahmen aus anderen Eigentumsobjekten oder sonstige Renteneinkünfte, etwa aus betrieblichen Altersvorsorgeverträge, in die Kalkulation einbezogen werden. Wer noch ein Gewerbe führt oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit generiert, muss seine Erträge aus dem Unternehmen über Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen nachweisen.
Das besondere an diesem Darlehensangebot: Das Darlehen muss zu Lebzeiten nicht unbedingt zurückgezahlt werden. Es kann also eine tilgungsfreie Ratenzahlung vereinbart werden. Ist die Kreditrate tilgungsfrei, bezahlen die Darlehensnehmer nur die monatlichen Zinsen auf die Gesamtsumme. Zur Orientierung: Das Zinsniveau entspricht dabei dem Zinssatz aus dem Bereich der Immobilienfinanzierung. Maßgeblich ist jedoch das Angebot der individuellen Berechnung, die Jens Schmidt telefonisch vornimmt.
Verstirbt einer der im Objekt lebenden Darlehensnehmer, kann das Darlehen durch den hinterbliebenen Darlehensnehmer oder durch die Erben vorzeitig zurückgezahlt werden. Hierbei wird keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Mit der Rückzahlung des offenen Darlehensbetrages ist das Darlehen erledigt.
Alternativ ist eine Fortführung der Finanzierung möglich. Das bedeutet, dass der verbleibende Ehepartner bzw. die Erben in ihrer Entscheidung frei sind, die Immobilie zu verkaufen oder zu übernehmen. Ein verbleibende Ehepartner dann das Darlehen auch einfach weiter fortführen.
Dank einer langfristigen Zinsfestschreibung von 25 Jahren müssen die Darlehensnehmer in der Regel zu Lebzeiten nicht mehr mit dem Kreditgeber nachverhandeln. Damit schließen sie für diese Zeit das Risiko aus, dass sich der Darlehenszins und damit die monatliche Rate ändert.
Als Darlehensbetrag sind bis zu 40 % des ermittelten Beleihungswertes möglich. Die Wertfeststellung übernimmt Jens Schmidt kostenfrei. Er berechnet sie live am Telefon aus den Angaben, die der Darlehensnehmer über das Objekt macht.
Für eine Immobilie, die aktuell mit 400.000 Euro bewertet wird, können bis zu 160.000 Euro als Darlehen gewährt werden. In jedem Fall bleiben die Darlehensnehmer Eigentümer ihrer Immobilie. Es werden keine Eigentumsanteile an den Kreditgeber übertragen. Die Besicherung erfolgt lediglich durch die Eintragung der erstrangigen Grundschuld.
Das Darlehen darf für beliebige Zwecke verwendet werden. Lediglich für Anlageprodukte am Kapitalmarkt ist die Verwendung ausgeschlossen.
Senioren und Rentner können das Geld etwa in ihre Immobilie investieren, einen Renovierungsrückstand angehen, Kinder und Erben schon zu Lebzeiten finanziell unterstützen oder einfach die eigene finanzielle Reserve erhöhen.
Mit diesem Darlehen für ältere Menschen ist es endlich möglich, den Lebensabend sorgenfrei zu gestalten, ohne das eigene Haus oder die Eigentumswohnung verkaufen zu müssen.
„Oft werde ich von meinen Kunden und Darlehensnehmern gefragt, wo denn bei diesem Darlehen der Haken sei“ weiß Jens Schmidt zu berichtet. „Tatsächlich ist meine Antwort immer die selbe: es gibt keinen“.
Zum Abschluss dieses Darlehens fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Darlehensnehmer tragen lediglich die Gebühren für den Notar vor Ort, den sie mit der Eintragung der Grundschuld beauftragen, sowie eine kleine Kostennote des zuständigen Amtsgerichts, das das Grundbuch der selbstbewohnten Immobilie verwaltet.
Ansprechpartner für Ihre Darlehensanfragen (bundesweit):
Hauptvertretung der Allianz
Jens Schmidt
Tel. 0421 – 83 67 31 00
E-Mail: jens.schmidt@allianz.deInternet: www.allianz-jens-schmidt.de
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Hauptvertretung der Allianz
Herr Jens Schmidt
Alfred-Faust-Str. 17 c
28277 Bremen
Deutschlandfon ..: 0421-83673100
web ..: http://www.allianz-jens-schmidt.de
email : agentur.schmidt.jens@allianz.comPressekontakt:
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Herr Jens Schmidt
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email : agentur.schmidt.jens@allianz.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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NEU: Kredit/Darlehen ab 60 – sogar tilgungsfreie Darlehensraten möglich
auf News Informieren publiziert am 16. Oktober 2020 in der Rubrik Presse - News
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