• Sylvia Gairing, Vertriebsleiterin bei Marquardt Immobilien, verrät mehr zum Verkaufsprozess

    Möchten Eigentümer ihre Wohnung verkaufen, stellt sich zunächst die Frage, ob sie diese selbst nutzen oder vermietet haben. Denn ist die Wohnung vermietet, gilt nach Paragraf 566 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“. Was das für den Verkaufsprozess bedeutet, erklärt Sylvia Gairing, Vertriebsleiterin bei Marquardt Immobilien aus Herrenberg.

    „Für den Verkauf einer vermieteten Wohnung sollten Eigentümer in der Regel etwas mehr Zeit einplanen als für den Verkauf einer selbstgenutzten Wohnung“, rät Sylvia Gairing. Dafür gibt es verschiedene Gründe. „Die meisten Kaufinteressenten sind auf der Suche nach einer Immobilie, in die sie direkt einziehen können. Vermietete Wohnungen kommen für sie daher nicht infrage“, erklärt Sylvia Garing. Darüber hinaus müsse für vermietete Wohnungen ein Interessent gefunden werden, der bereit dazu ist, die existierenden Mietverträge zu übernehmen. Denn laut Paragraf 566 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“, der dem Mieterschutz dient.

    Aber nicht nur der Verkauf vermieteter Wohnungen, sondern auch der Wohnungsverkauf an sich, ist für Eigentümer oft mit viel Aufwand verbunden. Sie müssen für den Verkauf beispielsweise zahlreiche Unterlagen zusammentragen, Besichtigungstermine abwickeln und Preisverhandlungen führen.

    „Unerfahrene können schon beim Zusammentragen der erforderlichen Unterlagen leicht den Überblick verlieren“, weiß Sylvia Gairing. Denn dazu zählen unter anderem die Teilungserklärung, ein gültiger Energieausweis sowie Hausgeldabrechnungen und der Wirtschaftsplan. Aber auch Protokolle aus den Eigentümerversammlungen sowie Nachweise zu Gebäudeversicherungen sind für potenzielle Käufer von Interesse und für den Wohnungsverkauf erforderlich.

    Hier kommen die erfahrenen Makler aus Herrenberg ins Spiel. „Wir informieren Eigentümer umfassend darüber, welche Unterlagen für den Verkauf erforderlich sind“, so Sylvia Gairing, „fehlende Dokumente wie zum Beispiel Grundrisszeichnungen und Energieausweise erstellen wir gerne und bei der Beschaffung anderer Dokumente sind wir selbstverständlich auch behilflich“.

    Sind alle Dokumente vorhanden, kümmern sich Sylvia Gairing und ihre erfahrenen Maklerkollegen aus Herrenberg auch um die Käufersuche sowie um die Koordination und Durchführung der Besichtigungstermine. Außerdem übernehmen sie auf Wunsch auch die Verkaufspreisverhandlungen und prüfen den Kaufvertrag auf seine Rechtsgültigkeit. Beim Verkauf vermieteter Wohnungen achten sie zudem darauf, dass der Kaufvertrag Regelungen zu ausstehenden Mietforderungen, Betriebskostenzahlungen und Kautionsrückerstattungen enthält. Auch beim Gang zum Notar und bei der Immobilienübergabe stehen die Makler den Wohnungseigentümern umfassend zur Seite.

    Eigentümer, die mehr zum Wohnungsverkauf in Herrenberg erfahren möchten, können sich kostenlos und unverbindlich unter der Rufnummer (07032) 955 75 60 beraten lassen.

    Weitere Informationen zum Thema oder zu Haus verkaufen Sindelfingen, Immobilienpreise Sindelfingen und mehr sind auf https://www.immobilien-marquardt.de zu finden.

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    Seit 1993 bietet Marquardt BPI Projektentwicklung, Baudienstleistungen und Immobilien in Herrenberg und der gesamten Region Böblingen an und blickt damit auf eine langjährige Erfolgsgeschichte zurück. Auf dieser Grundlage setzt sich der Geschäftsbereich von Marquardt Immobilien für den Verkauf von attraktiven Neubau- und Bestandsimmobilien ein.

    Die Experten von Marquardt Immobilien unterstützen ihre Kunden mit großem Know-How und einem Rundum-Sorglos-Service vom Erstkontakt bis zum erfolgreichen Abschluss, also dem Verkauf einer Immobilie. Dazu stehen die Mitarbeiter von Marquardt Immobilien immer in engem Kontakt mit ihren Kunden und gehen sensibel auf die individuellen Bedürfnisse ein.

    Pressekontakt:

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    Worauf kommt es beim Wohnungsverkauf an?

    auf News Informieren publiziert am 1. Juli 2021 in der Rubrik Presse - News
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