• Fahrten, Ausrüstung, Fortbildung: Junge Einsatzkräfte lassen bei der Steuererklärung oft Geld liegen. RetterFinanz zeigt, worauf es ankommt.

    BildAm Karrierestart bleibt oft Geld liegen
    Scharbeutz. Wer bei Feuerwehr oder Rettungsdienst startet, hat andere Sorgen als die Steuererklärung. Genau das kostet viele Berufseinsteiger bares Geld. Denn gerade am Anfang der Laufbahn fallen Kosten an, die sich von der Steuer absetzen lassen. Darauf macht die spezialisierte Finanzberatung RetterFinanz aufmerksam und rät jungen Einsatzkräften, das Thema früh anzugehen.

    Fahrten zur Dienststelle, Reisen zu auswärtigen Lehrgängen, Ausrüstung, Fachliteratur und Fortbildungen zählen zu den Werbungskosten. Automatisch berücksichtigt das Finanzamt einen Pauschbetrag von 1.230 Euro. Wer darüber kommt, senkt seine Steuerlast mit jedem weiteren Euro. Bei Anwärtern mit auswärtigen Lehrgängen ist diese Grenze schneller überschritten, als viele glauben.

    Auch rückwirkend lohnt sich der Blick
    Viele Berufseinsteiger sind zur Abgabe einer Steuererklärung gar nicht verpflichtet. Freiwillig lohnt sie sich aber fast immer, weil zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückfließt. Diese freiwillige Abgabe ist rückwirkend für bis zu vier Jahre möglich. Wer also in den ersten Ausbildungsjahren nichts eingereicht hat, kann sich das Geld oft noch nachträglich holen.

    „Viele junge Einsatzkräfte glauben, die Steuererklärung lohne sich für sie nicht. Dabei ist gerade am Anfang am meisten drin. Wer seine Belege sammelt, bekommt oft eine schöne Erstattung zurück.“
    Simon Schöffl, Gründer von RetterFinanz

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    RetterFinanz ist eine auf Einsatzkräfte spezialisierte Finanz- und Versicherungsberatung für Feuerwehr, Rettungsdienst und öffentlichen Dienst. Im Mittelpunkt stehen Steueroptimierung, passende Absicherung und ein nachhaltiger Vermögensaufbau, immer verständlich, fair und abgestimmt auf den Berufsalltag von Einsatzkräften. Mehr unter retterfinanz.de.

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    Steuer: Warum Berufseinsteiger bares Geld verschenken

    auf News Informieren publiziert am 6. August 2026 in der Rubrik Presse - News
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