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Paradox: Wuppertaler Start-up cam/b stellt wegen der PPWR-Bürokratie den Versand in die EU ein – und zieht den weltweiten Drittland-Versand vor.
Wuppertal, 12. August 2026 – Mit dem Beginn der Anwendung der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) steht der Online-Handel vor tiefgreifenden Veränderungen. Die Absicht dahinter ist gut, doch für kleine Online-Händler bedeutet die Neuregelung das genaue Gegenteil: Ein bürokratisches Chaos, das im Alltag kaum zu bewältigen ist.So hat das auf Premium-Wandbilder spezialisierte Wuppertaler Unternehmen cam/b (cam-b.store) jetzt Konsequenzen gezogen und den Versand in alle 26 EU-Mitgliedstaaten komplett eingestellt.
Das Paradoxe: Den eigentlich erst für nächstes Jahr geplanten weltweiten Drittland-Versand zieht das Unternehmen zur Kompensation nun vor. Künftig wird neben dem innerdeutschen Versand in die USA, die Schweiz oder nach Asien geliefert – die eigenen europäischen Nachbarn bleiben außen vor.
Nachhaltig im Kern, blockiert durch Bürokratie
Am fehlenden Willen oder mangelndem Umweltschutz liegt es nicht. Das Wuppertaler Unternehmen setzt neue EU-Vorgaben im Online-Handel regelmäßig frühzeitig um. So wurde beispielsweise die viel diskutierte Pflicht zum EU-Widerrufsbutton bereits Monate vor der Frist im Shop integriert. Auch ökologisch arbeitet der Betrieb nach hohen Standards: Seit der Gründung 2024 werden die Kunstwerke in Naturkarton und Papier verpackt und versendet. Zudem vermeidet das Unternehmen konsequent Leerraum beim Transport und hat sämtliche Nachweise zur Recyclingfähigkeit digital und mehrsprachig hinterlegt. Das Unternehmen scheitert somit nicht an den ökologischen Zielen der EU oder technischen Anforderungen, sondern an einer für Kleinhändler kaum bewältigbaren EPR- und Compliance-Bürokratie aus Brüssel.
Hohe Kosten für den inhabergeführten Handel
Die ab dem 12. August 2026 geltenden PPWR-Regeln verschärfen und harmonisieren die Anforderungen an die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und machen sie für grenzüberschreitend tätige Onlinehändler besonders relevant.
Auch Kleinstunternehmen müssen sich grundsätzlich in jedem einzelnen Mitgliedstaat, in dem sie entsprechende Produkte erstmals bereitstellen, registrieren und die dort geltenden EPR-Anforderungen erfüllen. Dafür fallen länderspezifische Gebühren an oder es müssen kostspielige Compliance-Dienstleister beauftragt werden – und das bereits bei sehr geringen Verkaufsmengen.
Wer die erforderlichen Registrierungen nicht vorweisen kann, muss künftig mit erheblichen Einschränkungen beim Zugang zu Plattformen und Fulfillment-Dienstleistungen rechnen.
Die Registrierungspflicht entsteht dabei nicht erst mit der tatsächlich verschickten Bestellung. Schon das erstmalige Bereitstellen entsprechender Produkte im jeweiligen Mitgliedstaat kann ausreichen.
Zwar bieten Dienstleister an, diese Bürokratie gebündelt zu übernehmen, allerdings nur gegen hohe Gebühren. Statt sich durch verschiedene Portale und Sprachbarrieren zu kämpfen, müssen kleine Betriebe dann feste Pauschalen pro Land zahlen. Für Kleinstmengen an Paketen rechnet sich das wirtschaftlich schlicht nicht mehr. Für das Wuppertaler Unternehmen würde sich dieser administrative Mehraufwand auf jährlich rund 4.000 bis 6.000 Euro Fixkosten summieren – rein für die bürokratische Verwaltung und noch ohne dass ein Paket überhaupt verschickt worden wäre.
„Ich kann und werde nicht für alle EU-Länder einzelne Verträge abschließen und bezahlen, nur um die theoretische Option zu haben, mal ein Bild nach Malta oder Portugal zu schicken. Für uns als kleines Start-up stehen die Kosten für 26 Bevollmächtigte in keinem Verhältnis zum Ertrag. Das wäre wirtschaftlicher Unsinn.“ erklärt Inhaber Dirk Eichler.
Gefahr für die Vielfalt im Online-Handel
Der Fall von cam/b dürfte dabei kein Einzelfall sein. Branchenverbände wie der Händlerbund warnen seit Monaten vor zusätzlichen Belastungen für grenzüberschreitend tätige Händler. Eine allgemeine Geringfügigkeitsschwelle, die Kleinstunternehmen von diesen Registrierungs- und EPR-Pflichten befreit, gibt es im Brüsseler Regelwerk derzeit nicht. Damit kann der bürokratische Aufwand bereits bei sehr kleinen Versandmengen zu einer unwirtschaftlichen Hürde werden.
Eine Verordnung, die den Binnenmarkt harmonisieren und Handelshemmnisse vermeiden soll, kann bei kleinen grenzüberschreitenden Händlern somit gleichzeitig erhebliche zusätzliche Compliance-Kosten verursachen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
cam/b ® – the photo brothers
Herr Dirk Eichler
Neviandtstr. 38
42117 Wuppertal
Deutschlandfon ..: +49 202 89016200
web ..: https://cam-b.store
email : info@cam-b.deGegründet im Januar 2024 betreibt cam/b® den Online Versandhandel cam-b.store mit hochwertigen Premium Alu-Dibond Wandbildern. Als Start-up ist cam/b® regional stark verwurzelt im Bergischen Städtedreieck. Neben vielen eigenen Fotografien sind mit dem Premium Partner Programm auch weitere professionelle Fotografen mit ihren Bildern im Online Store vertreten.
Alle Wandbilder werden ausschließlich in Deutschland hergestellt und sind daher Made in Germany. Auch werden sämtliche Verpackungsmaterialien in Deutschland produziert und sind zu 100 % recyclebar.
Pressekontakt:
cam/b ® – the photo brothers
Herr Dirk Eichler
Neviandtstr. 38
42117 Wuppertalfon ..: +49 202 89016200
email : info@cam-b.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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PPWR: Wuppertaler Foto- und Kunstmanufaktur stoppt EU-Versand
auf News Informieren publiziert am 11. August 2026 in der Rubrik Presse - News
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PPWR: Wuppertaler Foto- und Kunstmanufaktur stoppt EU-Versand
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